Im regionalen Vertretungsstützpunkt Rotenburg (Wümme) bieten ich Ihnen im Vertretungsfall ihrer regulären Kindertagespflegeperson eine qualifizierte Ersatzbetreuung an.
Diese kann z.B. bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildungsbesuch der Tagespflegeperson oder in sonstigen begründeten Fällen wie Arztbesuche und Krankheit der eigenen Kinder in Anspruch genommen werden.
Diese Ersatzbetreuung in Vertretungsfällen biete ich den Tageskindern und Tagespflegepersonen aus der Region Rotenburg Wümme und der nahen Umgebung an.
Mein Aufgabenbereich im Vertretungsstützpunkt umfasst pädagogische, organisatorische, pflegerische und teilweise auch hauswirtschaftliche Arbeiten.
Sowie die eigentliche Tagespflegeperson feststellt, dass sie nicht betreuen kann, informiert sie die Eltern des Kindes/ der Kinder hierüber und weist konkret auf die Vertretungsmöglichkeit im Vertretungsstützpunkt Rotenburg hin.
Die Eltern nehmen Kontakt zum Vertretungsstützpunkt auf und treffen Absprachen für die Betreuungszeiten. Voraussetzung ist, dass die Eingewöhnung im Kuckucksnest zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen ist. Die Eingewöhnung beinhaltet minimal zwei einstündige Treffen im Kuckucksnest. Innerhalb derer erhalten die Erziehungs-berechtigten einen Auskunftsbogen und andere wichtige Unterlagen, welche im zweiten Treffen besprochen werden. Mir ist es wichtig, Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind/ Kindern bei diesen Treffen kennen zu lernen.
Die Erziehungsberechtigten füllen einen Antrag auf Kostenübernahme aus, dieser ist im Vertretungsstützpunkt erhätlich. Mit Abgabe des Antrags auf Kostenübernahme haben Sie gleichzeitig die Anfrage für einen Platz gestellt, telefonische Anfragen haben keine Gültigkeit. Ich prüfe mit Eingang des Antrags bei mir, ob es noch einen freien Betreuungsplatz gibt und teile Ihnen zeitnah schriftlich mit, ob ich Ihr Kind in dem angegebenen Zeitraum betreuen kann. Die Betreuungsplätze werden nach Eingang der Anträge vergeben.
Entsprechend der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege vom 20.12.2017 werden Urlaub und Krankheit für die reguläre Tagespflegeperson und die Vertretungstagespflegeperson gefördert. Somit ist die Vertretungsleistung innerhalb der verlässlichen Betreuungszeiten bereits in den monatlichen Kostenbeiträgen, welche die Eltern der wirtschaftlichen Jugendhilfe bereits durch den Antrag für die reguläre Kindertagespflegeperson zahlen, enthalten.
Ich unternehme alles in meinen Kräften stehende, um für das Wohlbefinden Ihres Kindes zu sorgen. Voraussetzung dafür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir. Es ist mir wichtig, dass wir eine auf Respekt, Vertrauen und Aufrichtigkeit basierende Beziehung aufbauen und pflegen. Die gegenseitige Akzeptanz und ein offener Austausch ist mir ebenso wichtig, wie die gegenseitige Verschwiegenheit.
Das erste Treffen im Vertretungsstützpunkt dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Besichtigung und Erkundung der Räumlichkeiten. Weiterhin erhalten Sie einige grundlegende Informationen.
Beim zweiten Treffen führe ich mit Ihnen ein längeres Austauschgespräch über den Betreuungsverlauf und wir klären gegenseitige Erwartungen. Alle wichtigen Details werden schriftlich festgehalten, wie z. Bsp. Betreuungszeiten/Bring- und Abholzeiten/ wer darf das Kind bringen und Abholen/ Besonderheiten des Kindes. Sollten Sie Fragen haben oder aber konstruktive Kritik, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollte es während der Betreuungszeiten Besonderheiten geben, ist es erforderlich, dass wir Sie als Eltern jederzeit erreichen können.
Kranke Kinder werden im Vertretungsstützpunkt nicht betreut.
Sollte ein Kind während des Betreuungstages erkranken, werde ich Sie als Eltern umgehend informieren und Sie bitten, Ihr Kind abzuholen.
Da im Vertretungsstützpunkt ein ständiger Wechsel der zu betreuenden Tageskinder stattfindet, möchte ich die Abholperson darum bitten, sich im Bedarfsfall ausweisen zu können.